Liesegang & Collegen. Rechtsanwälte Steuerberater   English
       
 

III. Zielsetzung der Beratung

 
       
 

Die Sozietät verfolgt das Ziel, der langfristigen, intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den betreuten Unternehmen.

Allein die detaillierte Kenntnis des unternehmerischen Geschäfts, des Geschäftsablaufes, der kaufmännisch verfolgten Philosophie und Zielsetzung ermöglicht eine dauerhaft angelegte und tragfähige rechtliche Beratung. Diese erschöpft sich nicht im einmaligen rechtlichen Ratschlag, sondern besteht in der dauerhaften Begleitung . Die in den letzten Jahren vermehrt zu beobachtenden gesetzlichen Reformvorhaben und Gesetzesänderungen sowie die sich fortlaufend schneller wandelnden wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern eine ständige rechtliche Betreuung. Die rechtliche Umsetzung dieser Entwicklungen, z.B. im Rahmen der laufenden Vertragsberatung kann nur dann erfolgreich gelingen, wenn ein vertieftes Verständnis über das Mandantenunternehmen vorhanden ist. Dieses Grundverständnis gilt für alle Beratungsbereiche. Weder kann ein Franchisevertrag ohne vertieftes Wissen über die wirtschaftlichen Grundlagen des Franchisesystems erarbeitet werden, noch kann eine übertragende Sanierung und Umstrukturierung ohne die kritische und vollständige Aufnahme der wirtschaftlichen Gegebenheiten gelingen.

 

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